Ich habe bereits 2 Kinder, z. Zeit noch bis 31.07.2014 in Elternzeit, Elterngeldanspruch aber nur bis März 2014 bezogen, nun bekomme ich Kind 3, Mutterschutz beginnt am 30.07.2014.
Wie berechnet sich jetzt mein Elterngeld bei Kind 3????
von
Ströbli
am 24.01.2014, 15:59
Antwort auf:
Elterngeldanspruch
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2014
Antwort auf:
Elterngeldanspruch
Egal ob 2 , 3 oder 4 , es sind immer die letzten 12 Monate vor Mutterschutz die zählen.
Hast Du das Elterngeld geteilt, dann zählt das 2. Jahr als Nullrunde, da der eigentliche Bezug vorbei ist.
Auch wenn es nur 2 Tage sind, beende die aktuelle Elternzeit zum 29.07.,
Dann bekommt Du vollen Mutterschutzlohn
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2014, 16:50