Hallo Frau Bader .
Kurz zu meiner Geschichte.
Ich erwarte am 28.08.2020 mein erstes Kind . Seid 31.01.2020 bin ich im Berufsverbot. Habe davor 100% Vollzeit gearbeitet.
Ich möchte gerne 16 Monate Elternzeit beantragen. Mein Mann nimmt keine Elternzeit .
Wie wird das Elterngeld berechnet? Kann ich 12 Monate Basis Elterngeld beziehen und 4 Monate Elterngeld Plus oder kann ich nur 16 Monate Basis Elterngeld Plus beziehen? Und wie wird es berechnet wenn ich 16 Monate Basis Elterngeld Plus beziehe ?
Ich hoffe sie verstehen wie ich das alles meine, bin selbst schon ganz verwirrt..
Vielen Dank schon mal für die Antwort und ein schönes Wochenende
von
TheresaSim25
am 29.05.2020, 21:15
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
für das EG zählen die letzten 12 MO vor der Geburt. Monate mit MG und Eg (bis zum 14. LM des 1. Kindes) werden rausgerechnet.
Sie können bis zu 12 Mo. nehmen. Die Monate mit MG werden als Basismonate gerechnet. Die restlichen 10 oder 9 Monate können Sie jeweils als Basisi oder als Plus-Monat nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2020
Antwort auf:
Elterngeld
Elterngeld kannst du max 12 Monate beziehen insgesamt
Die Monate mit Mutterschaftsgeld musst du Basis EG beziehen . die anderen kannst du frei aufteilen
EG plus bedeutet nicht mehr Geld, sondern nur jeden Monat halbes Basis EG
Mitglied inaktiv - 29.05.2020, 21:37
Antwort auf:
Elterngeld
Mein Rat, m
Lese dich mal durch den Ratgeber vom Bund. Elternzeit, elterngeld und Elterngeld Plus. Du hast da recht grosse Lücken.
Zweiter Rat, willst du nach den 16 Monate zu 100% wieder in VZ ei steigen bzw kannst du das dann auch? Falls nein, dann nimm besser 2 Jahre EZ. Teile dem AG mit das du dann innerhalb der EZ planst in TZ zu arbeiten. Nimmst du weniger als 2 Jahre EZ dann muss der AG einer Verlängerung nicht zustimmen. Da man in der EZ, such dann wenn man arbeitet, kündigungsschutz hat und du nicht jetzt schon wissen kannst ob Betreuung usw klappt, solltest du dir alle Optionen freihalten.
von
Felica
am 30.05.2020, 07:24
Antwort auf:
Elterngeld
Ich kann nach den 16 Monaten nicht 100% arbeiten gehen. Bin krankenschwester und arbeite im 3 Schichtsystem allerdings mit 8 verschiedenen Anfangs und Feierabendzeiten . Würde so auf 60 % Anfangen und dann schauen wie es läuft.
Mir ist es einfach zu früh meine kleine wenn sie erst ein Jahr alt ist im Kindi oder zu einer Tagesmutter zu geben deswegen haben wir uns (mein Mann und ich ) auf 16 Monate geeinigt . Da mein Mann ab 01.07 eine neue Arbeitsstelle antritt (6 Monate Probezeit) usw. Ist es noch nicht klar ob er irgendwann in EZ geht.
Ich hab absolut keinen Plan von dem Thema, musste mich ja auch noch nie damit beschäftigen . Vilt wäre es das beste Mal zu einer Beratungsstelle zu gehen ..
Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)
von
TheresaSim25
am 01.06.2020, 16:15
Antwort auf:
Elterngeld
Dann nimm wie gesagt 2 Jahre EZ. Wähle Basis-EG, wenn Plus dann nur die letzten Monate. Teile dem AG mit das du planst nach dem 16ten Lebensmonat in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Mache das direkt in der Mitteilung zur EZ. EZ darf er nicht verweigern, die TZ in der EZ könnte er ablehnen. Tut er das aber nicht gilt sie als genehmigt. Entsprechend würde ich da auch dann Wunscharbeitszeiten angeben. Die sind dann auch safe. Solltest du dann doch nicht in TZ arbeiten wollen oder können, dann kannst du die TZ-Bedingungen kündigen. Beachte aber nur diese zu kündigen.
Wegen EG, die ersten 8 Wochen gibt es Mutterschaftsgeld, das wird mit dem EG verrechnet. Wenn das Kind pünktlich kommt. Fahrplan wäre 8 Wochen Mutterschaftsgeld, dann restlichen Tage bis zum 3ten Lebensmonat EG. Ab dem 3ten bis 12ten dann EG, danach keines mehr wenn Basis. Nimmt man EG Plus gibt es nur halb soviel EG, dafür doppelt solange. Mutterschaftsmonate können nicht geteilt werden. Aber, sobald du bei gleichzeitigem EG-Bezug arbeitest wird Einkommen beim EG angerechnet. Bei basis alles, bei EG Plus je nach persönlicher freigrenze. Ist dein EG durch, spielt einkomnen keine Rolle mehr, auch in der EZ nicvt. Deshalb mein Rat Basis-EG zu wählen oder wenn höchstens die letzten 3 Monate Basis in 6 EG Plus zu wählen. Das kannst du mischen. Dann bist du mit dem EG durch den du mit TZ startest.
Zurücklegen hat einen weiteren Vorteil, das Mutterschaftsgeld ist höher, das EG wird im voraus bezahlt, das Gehalt bekommt man aber meist erst nachdem man wieder gearbeitet hat. Wenn zum beispiel dein EG zum ersten Geburtstag endet, dann kommt das 1 Monat vor dem ersten Geburtstag zum letzten Mal. Ab dem ersten Geburtstag gehst du dann zum Beispiel wieder arbeiten, dein Gehalt kommt dann aber erst zum nächsten monatsanfang. Im übelsten Falle hast du da 10 Wochen zwischen den Zahlungen. Deshalb sollte man da vorsorgen.
von
Felica
am 03.06.2020, 00:32
Antwort auf:
Elterngeld
Oh vielen Dank für deine super verständliche Erklärung. Du hast mir sehr weiter geholfen :)
von
TheresaSim25
am 03.06.2020, 10:10