Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader . Kurz zu meiner Geschichte. Ich erwarte am 28.08.2020 mein erstes Kind . Seid 31.01.2020 bin ich im Berufsverbot. Habe davor 100% Vollzeit gearbeitet. Ich möchte gerne 16 Monate Elternzeit beantragen. Mein Mann nimmt keine Elternzeit . Wie wird das Elterngeld berechnet? Kann ich 12 Monate Basis Elterngeld beziehen und 4 Monate Elterngeld Plus oder kann ich nur 16 Monate Basis Elterngeld Plus beziehen? Und wie wird es berechnet wenn ich 16 Monate Basis Elterngeld Plus beziehe ? Ich hoffe sie verstehen wie ich das alles meine, bin selbst schon ganz verwirrt.. Vielen Dank schon mal für die Antwort und ein schönes Wochenende

von TheresaSim25 am 29.05.2020, 21:15



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, für das EG zählen die letzten 12 MO vor der Geburt. Monate mit MG und Eg (bis zum 14. LM des 1. Kindes) werden rausgerechnet. Sie können bis zu 12 Mo. nehmen. Die Monate mit MG werden als Basismonate gerechnet. Die restlichen 10 oder 9 Monate können Sie jeweils als Basisi oder als Plus-Monat nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2020



Antwort auf: Elterngeld

Elterngeld kannst du max 12 Monate beziehen insgesamt Die Monate mit Mutterschaftsgeld musst du Basis EG beziehen . die anderen kannst du frei aufteilen EG plus bedeutet nicht mehr Geld, sondern nur jeden Monat halbes Basis EG

Mitglied inaktiv - 29.05.2020, 21:37



Antwort auf: Elterngeld

Mein Rat, m Lese dich mal durch den Ratgeber vom Bund. Elternzeit, elterngeld und Elterngeld Plus. Du hast da recht grosse Lücken. Zweiter Rat, willst du nach den 16 Monate zu 100% wieder in VZ ei steigen bzw kannst du das dann auch? Falls nein, dann nimm besser 2 Jahre EZ. Teile dem AG mit das du dann innerhalb der EZ planst in TZ zu arbeiten. Nimmst du weniger als 2 Jahre EZ dann muss der AG einer Verlängerung nicht zustimmen. Da man in der EZ, such dann wenn man arbeitet, kündigungsschutz hat und du nicht jetzt schon wissen kannst ob Betreuung usw klappt, solltest du dir alle Optionen freihalten.

von Felica am 30.05.2020, 07:24



Antwort auf: Elterngeld

Ich kann nach den 16 Monaten nicht 100% arbeiten gehen. Bin krankenschwester und arbeite im 3 Schichtsystem allerdings mit 8 verschiedenen Anfangs und Feierabendzeiten . Würde so auf 60 % Anfangen und dann schauen wie es läuft. Mir ist es einfach zu früh meine kleine wenn sie erst ein Jahr alt ist im Kindi oder zu einer Tagesmutter zu geben deswegen haben wir uns (mein Mann und ich ) auf 16 Monate geeinigt . Da mein Mann ab 01.07 eine neue Arbeitsstelle antritt (6 Monate Probezeit) usw. Ist es noch nicht klar ob er irgendwann in EZ geht. Ich hab absolut keinen Plan von dem Thema, musste mich ja auch noch nie damit beschäftigen . Vilt wäre es das beste Mal zu einer Beratungsstelle zu gehen .. Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)

von TheresaSim25 am 01.06.2020, 16:15



Antwort auf: Elterngeld

Dann nimm wie gesagt 2 Jahre EZ. Wähle Basis-EG, wenn Plus dann nur die letzten Monate. Teile dem AG mit das du planst nach dem 16ten Lebensmonat in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Mache das direkt in der Mitteilung zur EZ. EZ darf er nicht verweigern, die TZ in der EZ könnte er ablehnen. Tut er das aber nicht gilt sie als genehmigt. Entsprechend würde ich da auch dann Wunscharbeitszeiten angeben. Die sind dann auch safe. Solltest du dann doch nicht in TZ arbeiten wollen oder können, dann kannst du die TZ-Bedingungen kündigen. Beachte aber nur diese zu kündigen. Wegen EG, die ersten 8 Wochen gibt es Mutterschaftsgeld, das wird mit dem EG verrechnet. Wenn das Kind pünktlich kommt. Fahrplan wäre 8 Wochen Mutterschaftsgeld, dann restlichen Tage bis zum 3ten Lebensmonat EG. Ab dem 3ten bis 12ten dann EG, danach keines mehr wenn Basis. Nimmt man EG Plus gibt es nur halb soviel EG, dafür doppelt solange. Mutterschaftsmonate können nicht geteilt werden. Aber, sobald du bei gleichzeitigem EG-Bezug arbeitest wird Einkommen beim EG angerechnet. Bei basis alles, bei EG Plus je nach persönlicher freigrenze. Ist dein EG durch, spielt einkomnen keine Rolle mehr, auch in der EZ nicvt. Deshalb mein Rat Basis-EG zu wählen oder wenn höchstens die letzten 3 Monate Basis in 6 EG Plus zu wählen. Das kannst du mischen. Dann bist du mit dem EG durch den du mit TZ startest. Zurücklegen hat einen weiteren Vorteil, das Mutterschaftsgeld ist höher, das EG wird im voraus bezahlt, das Gehalt bekommt man aber meist erst nachdem man wieder gearbeitet hat. Wenn zum beispiel dein EG zum ersten Geburtstag endet, dann kommt das 1 Monat vor dem ersten Geburtstag zum letzten Mal. Ab dem ersten Geburtstag gehst du dann zum Beispiel wieder arbeiten, dein Gehalt kommt dann aber erst zum nächsten monatsanfang. Im übelsten Falle hast du da 10 Wochen zwischen den Zahlungen. Deshalb sollte man da vorsorgen.

von Felica am 03.06.2020, 00:32



Antwort auf: Elterngeld

Oh vielen Dank für deine super verständliche Erklärung. Du hast mir sehr weiter geholfen :)

von TheresaSim25 am 03.06.2020, 10:10



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bürgergeld im Anschluss an Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, ich hatte mit Freunden letztens eine Diskussion bzgl. Bürgergeld (ist ja derzeit ein sehr aufgeheiztes Thema) und Elternzeit. Leider konnten wir hierzu keine konkreten Informationen im Internet finden und möchte nun Sie fragen. Es ist ja so, dass man nach dem Ende des Elterngeldes (wenn man es z.B für 1 Jahr genommen hat) ...


Elterngeld Antrag

Hallo, ich wollte mal fragen, was für Unterlagen man einreichen muss für den Elterngeld Antrag , wenn man derzeit in Elternzeit ist?  die alten Gehaltsabrechnungen, die bald über zwei Jahre alt sind machen keinen Sinn oder? Ich bin seit Juni 2022 in Elternzeit , davor war ich Angestellt aber seit her bin ich nur zu Hause. Über eine kurze Rückmeld...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...


Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...


Elterngeld beim zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...