Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich habe ab 2005 bis 2015 voll gearbeitet. Die letzten 6 Monate aber nur 25% ab August 2015 habe ich für 2 Jahre unbezahlbar Urlaub aus privaten Gründen beantragt. Dann würde ich im Juni 2016 schwanger. Hätte mir Elterngeld zugestanden? Wenn ja, kann ich eine Rückzahlung beantragen? Wo muss ich mich hinwenden? Im Februar 2020 wollte ich wieder arbeiten, im Dezember kommt mein 2tes Kind, steht mir da etwas zu? Danke für die Antwort

von hope 201703 am 05.07.2019, 13:48



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, ihnen hätte Elterngeld zugestanden, jetzt ist es aber zu spät. Was ihnen für ihr zweites Kind zusteht hängt davon ab, ob und wie viel Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt gearbeitet haben. Einen Elterngeldrechner finden Sie bei: www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2019



Antwort auf: Elterngeld

Und ich habe durchgehend einen Mini Job 433 euro

von hope 201703 am 05.07.2019, 13:51



Antwort auf: Elterngeld

Für das 1. Kind ist Elterngeld passe... Für das 2. Kind Mindestsatz 300€

Mitglied inaktiv - 05.07.2019, 14:02



Antwort auf: Elterngeld

Rückwirkend wird Elterngeld nicht bezahlt. Warum hast du das denn damals nicht beantragt? Aber für das neue Baby hast du Anspruch auf die 300€ im Monat bzw. du kannst das Geld auch auf zwei Jahre als Elterngeld Plus auszahlen lassen mit monatlich 150€.

von 3wildehühner am 05.07.2019, 14:53



Antwort auf: Elterngeld

Weil ich dachte mir steht es nicht zu, weil ich ja in unbezahlten Urlaub war. Ärgere mich jetzt

von hope 201703 am 05.07.2019, 15:04



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