Frage: Elterngeld

Guten Abend ich habe eine komplizierte Frage : ich hätte Entbindungstermin am 4.8.19. Bin an 16.8.19 dann arbeitslos, da mein zeitarbeitsvertrag nicht verlängert wird. Bleibe ein Jahr zu Hause. Wie ist das mit der elternzeit/ Geld und was muss ich beim Arbeitsamt angeben das ich nach dem 1 Jahr nicht ins Harz 4 rutsche? Habe einen Freund, wohnen zusammen, er verdient ganz gut. Vielen Dank für ihre Hilfe.

von Sabine Lehmann am 10.01.2019, 23:45



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, 1. EG bekommen Sie unabhängig vom Job 2. Ab der Arbeitslosigkeit übernimmt die KK den Anteil des AG in Höhe von Krankengeld Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Elterngeld

Elterngeld ist unabhängig von Elternzeit. das erhältst du also auf jeden Fall. Allerdings endet deine Elternzeit ab dem Moment, in dem der Vertrag endet. Ohne AG bist du dann Hausfrau mit EG-Bezug und wirst dich selbst krankenversichern müssen. Nach 1 Jahr EZ/Hausfrau kannst du ALG beantragen, sofern du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also eine Betreuung für euer Kind hast. Ich würde beim Amt selber anrufen und dort nachfragen, ab wann du dich arbeitssuchend melden solltest, um nahtlos ALG beziehen zu können. Noch besser wäre es natürlich, du findest in der "EZ" bereits einen Job, den du nahtlos antreten kannst.

von cube am 11.01.2019, 12:33



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