Re: Elterngeld Die Höhe des EG´s hängt nicht von der Vertragsart ab. Nur vom Gehalt, das innerhalb der letzten 12 Monate erwirtschaftet wurde. Bei einem befristeten Vertrag wäre es aber so: läuft dieser aus, bist du Hausfrau mit EG-Bezug. Ohne AG keine Elternzeit. Läuft der Vertrag noch während der Schwangerschaft aus (du weißt ja nicht, ob du nicht erst in den letzten Monaten des Vertrages schwanger wirst), bist du erst mal arbeitslos. Je nach dem, wie weit fortgeschritten die Schwangerschaft ist, wirst du kaum noch vermittelbar sein. Das würde dann natürlich dein Elterngeld mindern, da du nichts verdienst. Noch blöder wäre, du erhältst auch noch ein BV (Forschung?) und bekommst dann auch kein ALG, weil mit dem BV eventuell gar nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend. Und: du musst dich natürlich rechtzeitig neu bewerben, da du ja keinen Vertrag mehr hast. Mit unbefristetem Vertrag hättest du EZ und nach dieser eben auch Anspruch auf deinen alten Job. Sicherer im Bezug auf finanzielle Absicherung ist ganz sicher die Variante, erst mal im im unbefristeten Arbeitsverhältnis zu bleiben. wie ist das denn dann wird das Arbeitslosengeld was ich dann bekomme auch nochmal gekürzt oder erhalte ich dann Arbeitslosengeld für 2 jahre -?
von EE251115 am 09.01.2019, 12:30