Frage: Elterngeld

Re: Elterngeld Die Höhe des EG´s hängt nicht von der Vertragsart ab. Nur vom Gehalt, das innerhalb der letzten 12 Monate erwirtschaftet wurde. Bei einem befristeten Vertrag wäre es aber so: läuft dieser aus, bist du Hausfrau mit EG-Bezug. Ohne AG keine Elternzeit. Läuft der Vertrag noch während der Schwangerschaft aus (du weißt ja nicht, ob du nicht erst in den letzten Monaten des Vertrages schwanger wirst), bist du erst mal arbeitslos. Je nach dem, wie weit fortgeschritten die Schwangerschaft ist, wirst du kaum noch vermittelbar sein. Das würde dann natürlich dein Elterngeld mindern, da du nichts verdienst. Noch blöder wäre, du erhältst auch noch ein BV (Forschung?) und bekommst dann auch kein ALG, weil mit dem BV eventuell gar nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend. Und: du musst dich natürlich rechtzeitig neu bewerben, da du ja keinen Vertrag mehr hast. Mit unbefristetem Vertrag hättest du EZ und nach dieser eben auch Anspruch auf deinen alten Job. Sicherer im Bezug auf finanzielle Absicherung ist ganz sicher die Variante, erst mal im im unbefristeten Arbeitsverhältnis zu bleiben. wie ist das denn dann wird das Arbeitslosengeld was ich dann bekomme auch nochmal gekürzt oder erhalte ich dann Arbeitslosengeld für 2 jahre -?

von EE251115 am 09.01.2019, 12:30



Antwort auf: Elterngeld

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von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2019



Antwort auf: Elterngeld

Arbeitslosengeld für 2 Jahre? ALG bekommt man doch idR höchstens 12 Monate lang. Wenn du Elterngeld meintest - ja, das kannst du auf 2 Jahre "strecken". bei 1 Jahr Bezugszeitraum bekommst du eben volles EG pro Monat, bei 2 Jahren eben monatlich nur immer 50% ausgezahlt. ALG 1 bekommst du, wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen bist. Bleibst du zB 2 Jahre lang zu Hause, bekommst du diese Zeiten nicht mehr zusammen und dein ALG wird pauschaliert. Also nicht mehr anhand deines vorigen Gehaltes ermittelt. Da gibts dann irgendwelche Tabellen, in die du anhand deines ursprünglich erlernten Berufes bzw. Abschlusses eingestuft wirst. Das ALG wird dann deutlich geringer sein.

von cube am 09.01.2019, 13:18



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