Hallo Frau Bader,
Meine Frage ist ich habe meine Tochter am 26.01.2018 bekommen und habe Elternzeit auf 2 Jahre genommen nun habe ich es wieder gekürzt da ich arbeiten gehen wollte Ende Januar wäre die Elternzeit vorbei meine Frage ist wir möchten gerne noch 2. Kind mir wurde gesagt ich würde das selbe Elterngeld bekommen .. wie beim ersten Kind wenn ich Feb 2019 schwanger werde stimmt das ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen lg Danke im Voraus !
von
SerpilYalcin
am 14.12.2018, 04:37
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
entscheidend sind die letzten1 2 Mo. vor der Geburt. MG-Monate u EG-Monate von K1 bis zum 14 LM kann man ausklammern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.12.2018
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo!
Nein, das stimmt so nicht. Der Bemessungszeitraum sind 12 Monate vor dem neuen Entbindungstermin, wobei die Mutterschutzmonate beider Kinder sowie 12 Monate Elterngeldbezug bzw. 14 Monate EG/EG plus-Bezug ausgeklammert werden dürfen.
Das wird zeitlich nicht reichen. Auch mit einem SS-Beginn im Februar wird Einkommen aus den kommenden Monaten relevant werden.
von
drosera
am 14.12.2018, 08:48