Hallo,
mein Arbeitsvertrag ist zum 31.7.18 ausgelofen zuvor war ich seit März in einem Beschäftigungsverbot. Meine kleine kam dann am 6.9.18 auf die Welt. Jetzt stellt sich die Frage ob während des Beschäftigungsverbots UrlaubsAnspruch entstanden ist? Wenn ja kann ich mir diesen noch ausbezahlen lassen, oder hat das Auswirkungen auf das Elterngeld also muss ich die dort angeben da ich das ja ab ca. November beziehe?
Danke
Viele Grüße
von
Sternschnuppe1234
am 29.09.2018, 09:48
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
ja, es sind Urlaubsansprüche entstanden. Wenn der Vertrag endet wird das ausgezahlt. Einmalzahlungen spielen keine Rolle für das Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2018
Antwort auf:
Elterngeld
meines wissens nach entsteht urlaubsanspruch in bv und mutterschutz
du solltest es auszahlen lassen, da der arbeitsvertrag beendet ist
und angeben musst du es nicht, da es sich um eine einmalzahlung handelt
von
mellomania
am 30.09.2018, 07:56