Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Situation ist folgende: meinen Sohn ist am 28.10.2016 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, das zweite Jahr wollte ich wieder für 20 Stunden arbeiten ( so habe ich das schon beim Arbeitgeber beantragt). Elterngeld beziehe ich dann bis Oktober dieses Jahres. Ich bin jetzt wieder schwanger geworden,Entbindungstermin ist in März 2018.Meine Frage ist, wie bei mir das Eltengeld für das zweite Kind berechnet wird? Ist es besser, wie geplant ab November bis Januar zu arbeiten, weil dann würde der Mutterschutz beginnen?Oder gibt es eine bessere Option für mich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Oshi
am 07.07.2017, 12:16
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt.
Ausgeklammert sind Monate mit MG und EG in den ersten 14 Mo.
Liebe Grüße aus Rom,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
Elterngeld
Ab dem 28.10 geht jeder monat wo du nicht arbeiten gehst mit 0euro in die Berechnung also ich würde arbeiten gehen bei dir wird ers ne mischrechnung 9mal alten lohn vorm ersten kind 3mal Teilzeit lohn plus 10% Geschwister bonus
von
sterntaler82
am 07.07.2017, 13:28
Antwort auf:
Elterngeld
Ist das wirklich so, dass mein altes Gehalt eine Rolle spielt, wenn ich wieder arbeiten gehe? Ich dachte man nimmt die zwölf Monate vor der Geburt und die wären bei mir für das zweite Kind alle bis Ende Oktober mit 0,00 in die Rechnung gehen, weil Elterngeld kein Gehalt ist. Deswegen dachte ich ist es geschickter nicht wieder arbeiten zu gehen und so als Berechnunggrundlage das alte Gehalt genutzt wird...
von
Oshi
am 07.07.2017, 15:17
Antwort auf:
Elterngeld
Hi, gehst Du ab Oktober bis zum neuen Mutterschutz nicht arbeiten, dann wird dieser Zeitraum in die Berechnung für das neue EG mit 0 € einfließen. gehst du arbeiten, wird das Gehalt eben mit einfließen - und entsprechend wird das neue EG höher ausfallen wie wenn Du nicht arbeitest.
Dem Irrtum dem viele erlegen ist der, das sie meinen es würde für das EG eine Rolle spielen wie lange sie EZ haben. Das stimmt aber eben so nicht. Nicht die Dauer der ElternZEIT ist entscheidend, sondern die Dauer des ElternGELDes. Und da auch nur die ersten 12 Monate. plus Mutterschutzzeiten.
Wenn Dein Kind also März geboren wird, dann wird von März aus sich angeschaut was du in den 12 Monaten davor verdient hast. Da du da noch nicht ganz 12 Monate voll hast - weil wie gesagt die zeit ausgeklammert wird welche Du im Mutterschutz warst und die 12 Monate EG von Kind1, wird das was fehlt dann durch die Zeiten ersetzt welche du von vor dem ersten Kind erworben hast. Deshalb eben eine Mischung.
Zu arbeiten ist also die deutlich bessere Option für dich. Außer ihr seit nicht so auf das Geld angewiesen. Was Du aber machen solltest ist die laufende EZ dann zum neuen Mutterschutz zu beenden und dem AG mitteilen das du dir die restliche EZ von Kind1 für später übertragen lassen willst. Vorteil, Du könntest - wenn er sein OK gibt - den Rest von EZ1 nach EZ 2 nehmen. Gerade mit zwei kleinen Kindern wirst du wohl kaum so schnell wieder VZ arbeiten wollen, oder? Und solange du EZ hast, ruht dein Vertrag eben -
selbst wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest - somit kann man dich auch schwerer kündigen. Zweiter Vorteil, beendest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz lebt für die zeit des Mutterschutzes dein VZ-Vetrag wieder auf, was bedeutet, Du bekommst nicht nur bis zu 13 € von der KK, sondern eben auch den vollen VZ-Anteil vom AG wie bei Kind1. Beendest du die laufende EZ nicht, würdest du nur denn KK-Anteil bekommen, plus evtl den TZ-Anteil. Davon ab würde EZ1 und Mutterschutz2 gleichzeitig laufen - du würdest also auch noch verbliebende EZ verschenken.
Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 16:17