Hallo Frau Bader,
ich habe am 01.07.16 wieder auf Teilzeit angefangen zu arbeiten.
Stichtag ist für mein 2. Kind der 08.08.17.Mutterschutz würde nun am 27.06.17 beginnen.
Wie wird dann das Elterngeld berechnet? wird nur ein Monat mit "0" Berechnet oder wird noch mehr abgezogen? Die Monate vor dem 01.07. habe ich auf 450€ gearbeitet..
Ich hoffe, Sie können mir helfen.
von
Dani1001
am 02.01.2017, 10:45
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2017