Hallo Frau Bader!
Ich habe im Oktober 2013 eine Tochter bekommen und für zwei Jahre Elternzeit genommen.
Im Sommer 2015 bin ich erneut schwanger geworden. ET ist der 20.03.16.
Am 01. Oktober 2015 habe ich meine Arbeit an zwei Tagen der Woche wieder aufgenommen. Am 07.02.16 beginnt der Mutterschutz. Habe also 4 Monate Teilzeit gearbeitet und war davor in Elternzeit.
Wie wird jetzt das Elterngeld berechnet?
Vielen Dank!
von
Lise123
am 20.01.2016, 21:39
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
nachd en letzten 12 Mo. vor der Geburt. Also erst 0 € u dann der TZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld
4x Teilzeitgehalt plus 8x 0€, davon dann 67%
Also wohl Mindestsatz 300€ und bis Oktober noch 75€ Geschwisterbonus.
Schade dass Du das 3. Jahr Elternzeit nicht genommen hast, das hättest du nun beenden können und hättest zumindest den Mutterschutzlohn in alter Höhe bekommen .
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2016, 21:43