Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort, leider ist meine Frage noch nicht ganz beantwortet. Der errechnete ET ist der 03.05.16, Beginn Mutterschutz 22.03.16. Wenn ich ab Oktober 15 in Steuerklasse 3 bin und auf 9 Tage MuSchu verzichte, also erst ab 01.04.16 in MuSchu gehe, sind dann genug Monate in der Steuerklasse erreicht, dass diese zur Berechnung des Elterngeldes einbezogen wird? Vielen Dank!
von Herbstsonne am 18.09.2015, 09:00