Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bzgl des Elterngeldes. Momentan befinde ich mich in einem befristeten (bis 31.08.16) Arbeitsverhältnis. Mein Kind kommt Anfang April zur Welt. Da der Vertrag mit Sicherheit nicht verlängert wird ist meine Frage , wie es sich mit Elternzeit bzw -geld verhält. Kann auch der Vater Elternzeit nehmen, obwohl ich dann nicht erwerbstätig bin? Ich blicke da einfach nicht richtig durch.
Vielen Dank im Voraus
von
Cora1122
am 27.08.2015, 08:12
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Sie können auch Elterngeld bekommen, wenn Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Elterngeld
Ja, kann er. Aber Du kannst ganz normal 12 Monate oder bei Splittung 22 Monate Elterngeld bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 27.08.2015, 09:15
Antwort auf:
Elterngeld
Und wäre ich in dieser Zeit Krankenversichert. Außerdem habe ich gelesen, dass man das Elterngeld auf 24 Monate zur Hälfte beziehen kann. Wäre ich dann für 24 Monate beitragsfrei Kv?
von
Cora1122
am 27.08.2015, 09:33
Antwort auf:
Elterngeld
Ne, 22.
Die ersten zwei Monate ( Mutterschutzgeld ) kann man nicht splitten.
Die gelten immer als kompletter Monat.
von
Sternenschnuppe
am 27.08.2015, 09:50