Hallo liebe Frau Bader, Ich hätte ein Frage bezüglich dem Elterngeld. Ich habe bereits einen Sohn, geb. am 07.09.11 nun bin ich erneut schwanger und der Geburtstermin steht für den 06.09.2015 fest. Seit dem 07.09.2014 arbeite ich wieder in meinem alten Betrieb, Vertrag (festeinstellung vollzeit) ist der selbe es wurden lediglich die Stunden reduziert. Nun meine Frage, ist das richtig das man wieder ein volles Jahr arbeiten muss um Anspruch auf Elterngeld zu haben? Das wäre ja dann wohl in meinem Fall nicht so? Kann ich Elterngeld beantragen, oder Geschwistergeld? Vielen Dank vorab für ihre Antwort Viele Grüße anni.
von Anni007 am 12.02.2015, 21:48