Ich habe bei meinem Arbeitgeber Beschäftigungsverbot. Jedoch gibt es zahlreiche Differenzen wegen dem Gehalt, er will keine Sonn- und Feiertagszulagen zahlen, auch vorher regelmässig angefallene Überstunden will er nicht bezahlen. Jetzt wird sogar behauptet ich währe einfach nicht mehr zur Arbeit gekommen. Beschäftigungsverbot und SS wurde aber beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet. Mittlerweile sehe ich nur noch den Weg über das Arbeitsgericht. Wie verhält es sich wenn die Klage erst nach der Geburt eingereicht wird mit dem Elterngeld, werden die Überstunden dann rückwirkend miteingerechnet?
von susimaus am 27.11.2014, 08:41