Frage: Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein Partner sind beide deutsche Staatsbürger und haben einen Sohn er ist am 4.10.2013 in der Schweiz geboren und wir leben und arbeiten seit 5 Jahren in der Schweiz und wollen wieder zurück nach Deutschland ab 1 Juni 2014. Meine Frage würde mir in Deutschland noch bis mein Sohn 12 monate alt ist Eltengeld zu stehen? Wenn ja würde das nach dem chweizereinkommen vor der Geburt berechnet? Mit freundlichen Grüssen Binh

von Binh am 24.03.2014, 22:04



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, ja, Sie könnten dann Elterngeld bekommen, was nach dem Einkommen berechnet wird. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2014



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