Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, Hier kurz meine Geschichte .... Ich war mit Herrn X 6Jahre zusammen(1.Sohn geboren) Haben ein Haus(seins) bewohnt. Habe mich dann getrennt. Waren 4 Jahre auseinander. Haben wieder zusammen gefunden und sind nun schon 2 Jahre wieder( mit 2 Wohnsitzen) zusammen. In dieser jetzigen Zeit ist unser 2. gemeinsamer Sohn geboren. jetzt zu meinen eigentlichen Fragen: Ich habe 14 Monate Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen bis Mitte Okt 2014 da ich Alleinerziehend bin! Arbeitgeber hat den 14 Monaten zugestimmt. KV hat( erst 1. Monat nach der Geburt) die Vaterschaft anerkennen lassen.Aber hat kein Sorgerecht! Jetzt wollen wir im August wieder zusammenziehen. Da wären 12 Monate Elternzeit rum. KV möchte aber die 2.Monate Elternzeit nicht nehmen. Was passiert wen ich das(Umzug) jetzt der Elterngeldstelle melde? Nehmen sie mir die 2 Monate weg und was ist mit dem vorrausberechnetem monatl. Elterngeld ?Bin vor der Geburt Vollzeit berufstätig gewesen. MfG M.Musterman

von Maxi Musterman am 12.03.2014, 21:03



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, dann können Sie die beiden weiteren Monate nicht mehr nehmen - und müssen diesen Umstand der EG-Stelle mitteilen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



Antwort auf: Elterngeld

Lies mal deinen Elterngeldbescheid durch. Du musst geänderte Voraussetzungen für das Elterngeld der Elterngeldstelle melden. Und ja, wenn ihr in einer Beziehung zusammen wohnt, bist du nicht mehr alleinerziehend und bekommst keine 14 Monate lang Eltergeld. Das alles ist unabhängig davon, wie du vor der Geburt gearbeitet hast! Meldest du den Umzug nicht, ist das Betrug. Ob vor oder nach dem Umzug, ist dann auch egal. Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.03.2014, 22:01



Antwort auf: Elterngeld

Das ich bei dem Zusammenziehen nicht mehr berechtigt bin für 14Monate weis ich... Aber kann ich dann trotzdem die 2 Monate ohne Geld zuhause bleiben? Und wird das Elterngeld dann neu berechnet?? MfG Maxi

von Maxi Musterman am 12.03.2014, 22:50



Antwort auf: Elterngeld

Elternzeit udn Elterngeld haben nur bedingt was miteinander zu tun. Den Fehler machen leider viele. Du kannst kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, völlig egal ob Elterngeld oder nicht. Nur, um Elterngeld zu bekommen mußt Du Elternzeit nehmen. Dr vater kann im übrigen auch noch die 2 Monate nehmen, oder auch bis zum 3ten geburtstag Elternzeit nehmen. Sorgerecht kann man ja noch nacholen - wenn er denn dann mag. Wir haben es damals samt Vatrerschaftsanerkennung nach der geburt gleich mitgemacht.

Mitglied inaktiv - 12.03.2014, 22:57



Antwort auf: Elterngeld

Und was ist mit dem Elterngeld? Es wurde ja nun für 14 Monate auf Basis meines Lohnes ausgerechnet?Wird es dann neu berechnet?

von Maxi Musterman am 12.03.2014, 23:11



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, die Höhe des Elterngelds ist für jeden Monat gleich, egal ob man es 12 oder 14 Monate bekommt. Muss also nicht mehr neu berechnet werden. Warum zieht ihr denn nicht erst nach den 14 Monaten zusammen? So verliert ihr 2 Monate an Elterngeldzahlungen. Betreuungsgeld gibts übrigens auch erst nach dem alle Elterngeld-Monate verbraucht sind. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 12.03.2014, 23:58



Antwort auf: Elterngeld

Wir ziehen schon im August zusammen weil unser 1. Sohn in die Mittelschule am neuen Wohnort ab September gehen soll. Er kommt in die 5.Klasse. Wen der KV nun doch die 2.Monate nimmt...kann ich dann trotzdem zuhause bleiben oder muss ich da wieder auf Arbeit? Der Arbeitgeber hatte ja den 14Monaten zugestimmt??

von Maxi Musterman am 14.03.2014, 08:40



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Man kann Elternzeit bis zu 3 Jahre nehmen und zwar jeder Elternteil. Du hast 14 Monate beantragst, und so bleibt es auch. Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Wenn Du schon früher wieder arbeiten möchtest, muss Dein Arbeitgeber zustimmen. Er könnte es aber auch ablehnen. Luvi

von luvi am 14.03.2014, 12:14



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