Hallo Frau Bader,
eine Frage habe ich noch...
Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich jetzt während meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde?
Die ersten beide Jahre habe ich 550 Euro Elterngeld bezogen. Hatten das Geld splitten lassen. Jetzt im dritten Jahr bekomme ich jedoch gar kein Geld.
Bekomme ich dann lediglich 300 Euro Elterngeld? Oder wird mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft angerechnet?
Vielen Dank.
LG Jenna
von
jenna996
am 13.01.2014, 15:52
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2014
Antwort auf:
Elterngeld
300€, Du hast bisher keinen neuen Anspruch auf mehr erarbeitet.
Das zweite Jahr zählt alles als 0€, es war ja kein Bezug,nur die 2. Rate
von
Sternenschnuppe
am 13.01.2014, 16:34