Frage: Elterngeld

Guten Tag Fr. Bader ich bin in der 23 SSW und total fertig mit den Nerven. Ich bin in einem Labor beschäftigt und aufgrund meiner Schwangerschaft vom Betriebsarzt für die Tätigkeit gesperrt. Nach Wochen langen Hin und Her im Betrieb bezüglich meines „neuen Arbeitsplatzes“, blöden Kommentaren von Kollegen wie: „so jemand wie ich wäre der Untergang für jeden Betrieb“ wurde mir im Oktober nach einer weitern Arbeitsplatzbegehung durch den Betriebsarzt ein Büro zugeteilt wo ich Datenpflege betreiben soll. Jetzt sitze ich seit Oktober dort rum und habe weiterhin keine Arbeit. Ich wurde einfach dort reingesetzt seit dem hat keiner mehr nach mir geschaut. Ich war ach schon mehrmals beim Vorgesetzten und habe nach einer Beschäftigung gefragt aber es heißt immer: „tut mir leid wir haben nichts für Sie“! Aber ich werde auch nicht freigestellt vom Arbeitgeber! Mittlerweile belastet mich die Situation so, dass ich offenen blutende Hände habe und total gestresst (habe noch einen Sohn) und unzufrieden bin. Acht Stunden nur rumsitzen und auf den Feierabend zu warten ist furchtbar und dann noch das abfällige Gerede der Kollegen! Mein Gynäkologe kann auch nicht verstehen, dass der Arbeitgeber mich nicht freistellt, aber er sieht auch keinen Grund mich krank zu schreiben! Nun war ich beim Hausarzt dieser hat gesagt es kann so nicht weiter gehen und mich krank geschrieben (5 Wochen bis zum Urlaub) allerdings wegen der psychischen Belastung nicht wegen der SS! Nun habe ich Angst dass sich das auf die Höhe meines Elterngeldes auswirkt! Kann das sein? Hier eine Auflistung meiner Krankheitstage 2013/14 ET 13.04.14 Mutterschutzfristbeginn: 02.03.14 Mutterschutzfristende: 08.06.14 Urlaubsbeginn: 08.01.14-Mutterschutzbeginn 16.-19.04.13 Magen Darm 23.-27.09.13 Magen Darm 15.11.13 Kreislauf 02.12.13-05.01.14 psychische Probleme Vielen Dank für ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen CL

von CL am 04.01.2014, 14:19



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, wenn die Krankschreibung nichts mit der SchwS zu tun hat u man Kranknegeld bekommt, wirkt sich dies auf die Zahlungen aus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2014



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Krankengeld bekommt man aber erster nach sechs Wochen Krankheit am Stück, oder? Wenn ich jetzt 4 Wochen krank bin und letztes Jahr insgesamt 3 Wochen während der SS dann wären es 7 Wochen - werden die Krankheitswochen addiert oder zählt jede Krankschreibung für sich und ich habe nichts zu befürchten bezüglich der Kürzung des Elterngeldes? Gruß CL

von CL am 08.01.2014, 07:08



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