Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist am 10.10. 2012 geboren, vom Vater des Kindes habe ich mich getrennt, allerdings haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Mein Sohn lebt bei mir und mein Elterngeld läuft am 09.10.2012 aus. Der Vater des Kindes ist selbstständig und wohnt bei einem Freund das heißt er kann die 2 Monate, die ihm laut gesetz, zustehen würden nicht nehmen. Gibt es bei gemeinsamen Sorgerecht keine Möglichkeit das ich die vollen 14 Monate nehmen kann?
Vielen Dank im vorraus.
von
Lisa198266
am 20.08.2013, 17:38
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Alleinerziehende, bei denen sich für zwei Bezugsmonate das
Erwerbseinkommen mindert, können allein bis zu 14 Monate
Elterngeld erhalten. Bedingung ist, dass das Kind nur bei dem
Elternteil in der Wohnung lebt, dem auch die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.
ich würde mal einen formlosen Antrag stellen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2013
Antwort auf:
Elterngeld
Nein, dafür bräuchtest Du zumindest das alleinige ABR.
Aber der Vater ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet.
von
Sternenschnuppe
am 20.08.2013, 17:48