Sehr geehrte Frau Nicola Bader! Wir haben 1991 eine Unfall-Prämien-Rückgewähr-Versicherung (UPR) für unsere 1. Tochter abgeschlossen. Im Mai 2011 ist unsere 2. Tochter geboren. Im September 2011 wurde die Prämie der Versicherung ausgezahlt.- Es erfolgte eine automatische Mitteilung von der Versicherung an das Finanzamt. Müssen wir für die Berechnung des Elterngeldes / Landeserziehungsgeld / Lohnsteuer diesen Betrag angeben?
von ara-sunshine am 26.05.2013, 15:48