Hall Frau Bader,ich war bis Feb.2013 in Elternzeit(1.Kind kam im Feb.2012 zur Welt) .Habe mich nach der Elternzeit Arbeitssuchend gemeldet,bekomme nun auch Arbeitslosengeld.Jetzt bin ich mit dem 2.Kind schwanger,habe ich denn auch wieder Anspruch auf Elterngeld,auch wenn ich zwischendurch nicht arbeiten war? Lg Stephanie
von Steph32 am 03.05.2013, 13:29