Frage: elterngeld

wird elternegeld den eigentlich versteuert??

Mitglied inaktiv - 02.08.2011, 14:54



Antwort auf: elterngeld

...ist ja schon beantwortet.. :-) NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2011



Antwort auf: elterngeld

abgesehen davon, daß das eine steuerrechtliche frage ist: ja. es unterliegt dem progressionsvorbehalt. wenn du also verheiratet bist und zusammen veranlagt wirst, dann zählt es zum zu versteuernden einkommen dazu.

Mitglied inaktiv - 02.08.2011, 16:42



Antwort auf: elterngeld

Eigentlich ja eine Doppelversteuerung, oder ? Man bekommt ja eh nur die Prozente vom Netto, also schon versteuerten Einkommen. Oder habe ich einen Denkfehler ?

Mitglied inaktiv - 02.08.2011, 17:39



Antwort auf: elterngeld

ja.... aber es ist eine lohnersatzleistung und somit wie alle zu versteuern, bzw zu berücksichtigen.

Mitglied inaktiv - 02.08.2011, 18:46



Antwort auf: elterngeld

Ah, ok, verstanden. Merci

Mitglied inaktiv - 02.08.2011, 18:59



Antwort auf: elterngeld

also wen ich jetzt hier im internet mein elterngeld ausrechnen lasse komm ich auf 716 euro ist das jetzt schon versteuert oder muss es noch versteuert werden sorry das ich so dumm frag ;)?

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 07:16



Antwort auf: elterngeld

Hallo, gib in den Suchlauf einfach mal Progressionsvorbehalt ein. Das Elterngeld ist steuerfrei, wird aber insoweit berücksichtigt, dass das Finanzamt das steuerpflichtige Einkommen mit dem Steuersatz versteuert, der sich ergeben würde, wenn die erhaltenen Lohnersatzleistungen (z. B. Mutterschaftsgeld und Elterngeld) steuerpflichtig wären. Also z. B. : Einkommen 10.000, Muterschutzgeld 2.000, elterngeld 2.000 Steuer wird nur auf 10.000 erhoben, aber mit dem Steuersatz aus 14.000. Beachte auch, dass du dann eine Steuererklärung abgeben musst und das fristgerecht bis zum 31.05. des Folgejahres. Eventuell macht eine getrennte Veranlagung bei Verheirateten Sinn, das einfach mal über die gängigen Steuererklärungsprogramme prüfen. Gruß

von Lina_100 am 03.08.2011, 08:21



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