Beim Elterngeldantrag steht "einkommensgrenze". 1.)Mein Mann und Ich ( paargemeinschaft ) geben an das Unser einkommen im Jahr vor der Geburt .... SICHER NICHT über einem zu versteuernden einkommen von 500.000 euro liegt. Muss ich den Steuerbescheid hinzufügen vom Finanzamt oder nicht??? 2.)Ich arbeitete auf 400 euro basis und habe die letzten 12 monate auch gehalt erworben. Am 22 Juni begann der Mutterschutz habe aber am 1 Juni eine krankmeldung von der FA bekommen. Frage: Nun habe ich kein Geld im Juni erhalten ( wegen 400 euro basis ) muss ich angeben das ich einen "einkommensverlust erlitten habe durch schwangerschaftsbedingte erkankung" ???
von MimiItalia am 06.07.2011, 16:37