Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich habe auch eine Frage zum Elterngeld. Mein Sohn ist Ende Mai drei Jahre alt geworden. Am 22. Juni begann mein Mutterschutz für das zweite Kind. Dazwischen hätte ich Vollzeit gearbeitet, war aber krank geschrieben, Gehalt habe ich ja trotzdem bekommen (ich bin Lehrerin/Beamtin, falls es für die Einschätzung wichtig ist...). 1. Welche zwölf Monate werden nun zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen? August 2010 bis Juli 2011 (ET Ende Juli/Anfang August)? Zählt dann hier eine Krankenversicherungserstattung von 30 Euro monatlich mit rein? Dann wären das also von August 2010 bis April 2011 je 30 Euro, dann ab Ende Mai 2011 bis Juli 2011 das volle Gehalt und das Ganze geteilt durch zwölf? 2. Stimmt es, dass sich die 67 Prozent erhöhen, wenn man weniger als 1000 Euro monatlich (im Durchschnitt?) verdient hat? Pro zwei Euro, die auf 1000 fehlen 0,1% dazu? Oder wurde das wieder abgeschafft? Vielen Dank für Ihre Antwort! ZwergNase

von ZwergNase1 am 25.06.2011, 16:27



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, 1. Zunächst die nach der EZ u dann die vor der EZ 2. Das gibt es noch Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2011



Antwort auf: Elterngeld

Ich zitiere: "Hallo, Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (...), werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen. Liebe Grüsse, NB" Demnach müssten, da du als Beamtin kein Mutterschaftsgeld beziehst (6 Wochen vor ET) und im letzten Jahr/in den letzten 2 Jahren kein Elterngeld bezogen, also "nur" in Elternzeit warst, zur Berechnung die Monate Juli 2011 bis Aug 2010 herangezogen werden. Bei mir spielten übrigens die 30 Euro Erstattung keine Rolle. Es müsste also das Gehalt aus Mai, Juni und Juli 11 addiert und durch 12 geteilt werden. Was dann wahrscheinlich nicht mehr als 300 Euro Elterngeld macht. Sorry! Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.06.2011, 11:10



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