Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage, wie wird das Elterngeld berechnet,
wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird,
zum Beispiel
für das erste Kind ist ein Jahr Elternzeit beantragt,
und ich werde in dieser Zeit wieder Schwanger,
wie wird das Elterngeld dann berechnet?
von
Sabine83
am 15.06.2011, 13:43
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes zugrunde gelegt werden, sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen Elternzeit auch ohne Elterngeldbzug - für ein älteres Kind genommen wurde.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011