Liebe Frau Bader, ich habe gelesen, wenn man wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient hatte, soll man fuer die Berechnung der Elterngeldes die davon betroffenen Kalendermonate durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten ersetzen. Ich moechte gerne wissen, ob diese Regelung nur fuer diejenige ist, die bereits in einer Arbeitsverhaeltnis stehen oder kann ich auch davon Gebrauch machen. Die Situation ist so, dass ich in Labor mit giftigen Chemikalien arbeite. Nach dem mein Vertrag ausgelafen ist wurde ich sofort Schwanger und koennte deswegen keine neue Stelle antreten. Wie werden diese Zeiten bei mir berechnet? Danke Nematollahi
von ghazalarash am 09.06.2011, 14:09