Ich habe 2009 meinen Sohn bekommen und wir planen gerade unser zweites Kind. Da ich damals zeitgleich mit der Schwangerschaft arbeitslos wurde habe ich nur den Mindestsatz von 300 € Elterngeld bekommen. Bekomme ich den fürs zweite auch, auch wenn ich bisher nicht wieder gearbeitet habe? Und: sicher sind Sie keine Hellseherin, aber wissen Sie ob es aktuell in der Diskussion ist das Elterngeld in dem Fall abzuschaffen (nicht gearbeitet vor der Schwangerschaft). So wie bei Hartz IV? Das erhalte ich zwar nicht, aber ich frage mich, ob ich vielleicht keinen Anspruch habe, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe.
von Wunschkind2008 am 26.05.2011, 20:37