Guten Tag!
Ich habe am 5.2.2009 meine Tochter geboren. Vorher war ich in Festanstellung bei einer Bank und habe nach der Mutterschaftszeit für 12 Monate Elterngeld erhalten (1.500 EUR =67 % meines Nettogehaltes). Aktuell befinde ich mich in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis 5.2.2012. Am 10.2. 2010 habe ich mich nebenberuflich in Teilzeit als HP selbstständig gemacht. Mein Jahreserlös als HP ohne Abzug der Steuer beträgt rund 6-7 TEUR. Wenn ich nun erneut Schwanger werde, wonach wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?? Vielen Dank für eine Info!
Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 09:29
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen.
Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen.
Liebe Grüsse,
NB
(Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2011
Antwort auf:
Elterngeld
Auf jeden Fall nicht mehr nach deinem Lohn von deinem alten AG (Bank)!
Bekämst du diesen Oktober dein 2. Kind, dann würde dein Elterngeld berechnet aus den Monaten Sep 11 bis Okt 10.
Üblicherweise würde wg deiner Selbstständigkeit der Steuerbescheid aus 2010 genommen. Wende dich deswegen dann an deine Elterngeldstelle.
Sicher ist dir aber der Mindestsatz von 300 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus bis 02/2012.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 13:04