Hallo, ich habe auch eine Frage zum Elterngeld.
Ich weiß, daß man das auf 2 Jahre splitten kann, aber wie ist das wenn ich 14 Monate oder 18 Monate zu Hause bleibe? Kann man das auch splitten oder bekomme ich dann nur fürs erste Jahr Elterngeld und anschließend Landeserziehungsgeld? (Wohne in Sachsen)
Danke
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 17:21
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
wollen Sie denn mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.10.2010
Antwort auf:
Elterngeld
Da ist das Elterngeld von der Elternzeit unabhängig.
Du könntest dir das Geld splitten lassen und auch nur 1 Jahr Elternzeit nehmen!
Wenn du zB 18 Monate Elternzeit nimmst, kannst du entweder das erste Jahr "normal" Elterngeld bekommen oder es dir auf 2 Jahre splitten lassen.
Genau das gleiche gilt bei 14 Monaten.
Zum Landeserziehungsgeld kann ich dir leider nichts sagen.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 17:38
Antwort auf:
Elterngeld
Nein, werde erst nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen.
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 10:48