Ich bin Tagesmutter und verdiene nicht mehr als 400€ im Monat. Ich gelte ja als Tagesmutter als selbstständig, das heißt ich dürfte theoretisch bis zur Geburt arbeiten oder? Mein Mann möchte auch zwei Monate Elternzeit nehmen. Meine Frage: Darf ich dann direkt nach der Geburt wieder arbeiten oder hab ich die 8 Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot? Da mein Mann seinem Arbeitgeber Bescheid geben muß wann er in Elternzeit geht interessiert mich die Frage. Denn wenn ich die ersten 8 Wochen nicht arbeiten darf, dann kann er ja da die Elternzeit nicht nehmen weil uns sonst sein Gehalt fehlt. Wobei ich ja als Tagesmutter keine anstrengende Arbeit habe und das auch zu Hause mache. Ich hoffe sie können mir helfen. MfG Diana
Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 09:52