Liebe Frau Bader,
meine Frage ist umfangreich, aber sehr wichtig für mich.
Meine Tochter ist jetzt knapp 10 Monate. Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt, d.h. in 2 Monaten läuft diese Zeit aus. Würde aber gern noch ein Jahr Elternzeit nehmen und bin mir bewusst, dass ich dann für diese Zeit kein Geld mehr bekommen, aber wie sieht das dann mit meiner Krankenversicherung aus? Wer bezahlt mir die (kann mich auch nicht familienversichern, da nicht verheiratet) oder muss ich das selber tragen? Möchte aber auch kein ALG2 oder sowas beantragen. Oder bin ich zu spät um meine Elternzeit zu verlängern?
Und die andere Frage wäre dann: Falls ich meine Elternzeit noch verlängern kannm, darf ich dann als Aushilfe stundenweise irgendwo arbeiten?
Um es mal genauer zu sagen, geht es mir nur darum, dass ich mein Kind noch nicht in eine Krippe geben möchte. Kommt mir nicht richtig vor. Und würde ich mich nun wieder arbeitslos melden, weiß ich dass ich mit Sicherheit irgendein blöden "Mist" vermittelt bekomme für den ich es nicht einsehe mein Kind den ganzen Tag im Kindergarten abzugeben. Mein Freund macht Schichten, aber das interessiert das A-amt sicher nicht. Aber dafür habe ich kein Kind bekommen um es den ganzen Tag woanders abzuliefern.
Ich hoffe sie können mir helfen.
Vielen Dank im Voraus.
M+M+M
Mitglied inaktiv - 18.06.2010, 12:59
Antwort auf:
Elterngeld
befindest du dich in einem arbeitsverhältnis?
Mitglied inaktiv - 19.06.2010, 08:52
Antwort auf:
Elterngeld
Nein, ich befinde mich in keinem Arbeitsverhältnis. Darum geht es mir ja. Ich hatte bis letztes Jahr März eine befristete Arbeitsstelle und naja aufgrund meiner Schwangerschaft wurde es leider nicht verlängert. Ich könnte wieder dort anfangen, aber nur als Aushilfe, was mir auch ganz recht wäre, weil ich meinen kleinen Schnucki noch nicht dem Kindergarten überlassen will. Aber da ist ja das Problem. Das A-amt würde es nicht bei diesem Aushilfsjob belassen. Die würden mir sicher irgendwas anderes auf die Nase binden. Und da ich ja kein Elterngeld mehr bekomme wäre es ja auch egal was ich mir durch Aushilfsjobs dazu verdiene, aber ich habe Ruhe vor dem A-amt und kann mir das folgende Jahr in Ruhe etwas Neues suchen, bzw. sehen die Chancen nächstes Jahr in meiner alten Arbeitsstelle wieder fest anzufangen sehr gut aus.
Was meinst du? Kennst du dich auch ein wenig damit aus? Kann ich noch ein Jahr Elternzeit beantragen und wer übernimmt meine Krankenversicherung?
LG m+m+m
Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 08:03
Antwort auf:
Elterngeld
anspruch auf alg1 hast du nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst und das tust du ja nicht, weil du keine betreuung für dein kind hast/willst.
elterngeld bekommst du auch nicht mehr.
dann müßtest du meines wissens nach die krankenversicherung selbst tragen.
heiraten wäre auch noch eine möglichkeit.
oder, wenn ihr unter den verdienstgrenzen liegt, ggf alg2, sprich hartz4 beantragen, darüber wärst du dann auch versichert.
Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 09:47
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1.Wenn der AG der Verlängerung zustimmt, sind Sie weiter beitragsfrei krankenversichert.
2. Auch hier muss der AG zustimmen
Liebe Grüsse,
NB
Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 09:07