Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, Im September 2008 kam meine erste Tochter zur Welt. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Dann wurde ich Schwanger und hatte ET im Januar 2010. Der Mutterschutz begann im Dezember 2009. Aber da ich eigentlich ab Sep.09 wieder hätte arbeiten müssen, wollte ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz verlängern, was auch vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Für das Elterngeld wurden mir jetzt jedoch bei den 12 Kalendermonaten Oktober 2009 und November 2009 mit 0,00 Euro berrechnet und die restlichen 10 Monate vor der Geburt des 1 Kindes angerechnet. Meine Frage ist jetzt, ob es richtig ist, das mir die 2 Monate angerechnet wurden, obwohl ich ja in Elternzeit war. Warum werden nicht wieder die 12 Monate vor dem 1 Kind angerechnet?

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 00:42



Antwort auf: Elterngeld

Hallo Weil exakt die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zählen als Einkommen zum Elterngeld. Ist also richtig, denn um den vollen Betrag wie beim 1. Kind zu bekommen, muss der Mutterschutz beginnen bis das erste Kind 1 Jahr alt ist. Hat mit dem Erziehungsurlaub nichts zu tun. Aber den Geschwisterbonus werdet ihr haben.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:51



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