Hallo Frau Bader,
ich werde bis zum 1. Geburtstag meines Kindes Elterngeld beziehen, da ich vor der Geburt gearbeitet habe. Sollte in 2-3 Jahren ein weiteres Kind dazu kommen, ich aber zwischenzeitlich nicht arbeiten, wie berechnet sich dann das Elterngeld?
DANKE
Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 23:04
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Pauschale + Geschwisterbonus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2010
Antwort auf:
Elterngeld
Wie beim 1. Kind auch:
Aus dem Einkommen aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz.
Bezugsmonate für Elterngeld (nicht Auszahlungsmonate) werden nicht mitgerechnet, sondern vorn dran gehängt.
Käme dein 2. Kind am 3. Geburtstag des 1., dann hättest du die 12 Monate davor nix verdient. Macht ein Elterngeld von 300 Euro (= Mindestsatz)
Würde dein Mutterschutz für Kind 2 zB im Geburtsmonat des 1. Kindes beginnen, bekämst du das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind + 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus.
Würde dein Mutterschutz beginnen, wenn dein 1. Kind 1,5 Jahre alt wäre, bekämst du (je nach genauen Daten) 6 Monate mit 0 Euro angerechnet und die anderen 6 Monate von deinem Einkommen vor dem 1. Mutterschutz. Zusammenaddiert und durch 12 geteilt. Davon 67% (min aber 300 Euro) plus Geschwisterbonus.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 01.06.2010, 00:10