Liebe Frau Bader,unser Sohn ist geboren und ich werde nun Elterngeld beantragen.Mein Problem ist dass ich ja den Einkommensnachweis der letzen zwölf monate nachweisen muss und mir fehlen zwei Gehaltsabrechnungen von januar und dezember.Meine Frage ist ob es reicht wenn ich per kontoauszug die beiden fehlenden Monate nachweise.Vielen dank für ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 21:21