Hallo,
ich habe letzte Woche die Bescheinigung bekommen für das Elterngeld meiner Tochter. Nun bekomme ich doch normalerweise 12 Monate 300 Euro, aber die haben geschrieben, das mir für den ersten kein und den zweiten Monat nur 21Euro zustehen. Wieso ist das so? Hat das mit dem Mutterschaftsgeld zu tun? Ist das schon immer so gewesen? Das ist doch eigentlich ungerecht, dachte das 12 Monate bezahlt werden. Dann soll man doch gleich schreiben 10 Monate. Man brauch ja das Geld auch, da ich Teilzeit beschäftigt bin.
LG und Danke Alice
Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 13:04
Antwort auf:
*Elterngeld*
Hallo,
leider haben meine Vorrednerinnen REcht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2010
Antwort auf:
*Elterngeld*
Hallo,
das ist vollkommen korrekt, da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Offenbar hast du aber so wenig Mutterschaftsgeld bekommen, dass mit den 21 Euro dieses "aufgestockt" wird.
Steht übrigens in den Erklärungen zum Elterngeldantrag drin.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 13:10
Antwort auf:
*Elterngeld*
Schließe mich der Antwort an. Und dass nicht geschrieben wird 10 Monate Elterngeld liegt daran, dass es ja auch Mütter gibt, denen kein Mutterschaftsgeld zusteht bzw. nur ein geringer Grundbetrag, wenn sie nicht gearbeitet haben.
V. G.
Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:17
Antwort auf:
*Elterngeld*
Die 21 Euro für den zweiten Monat kommen zustande, weil die 8 WOCHEN Mutterschutz meist etwas ungleich der LebensMONATE sind.
Darum wird im allgemeinen empfohlen, das Elterngeld schon ab Geburt zu beantragen, auch wenn man eigentlich keines ausbezahlt bekäme (wegen MuSchu-Geld).
Bei mir machte diese unterschiedliche Berechnung ca 100 Euro aus, über die ich mich natürlich sehr gefreut hab!
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:02
Antwort auf:
*Elterngeld*
Hallo,
man kann das KG 4 Jahre rückwirkend beantragen. Viel Erfolg damit ;)
siehe z.B. hier: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#allgemein
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 08:33
Antwort auf:
*Elterngeld*
Richtige Antwort zur falschen Frage! ;)
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 08:38