Hallo Frau Bader, angenommen, ein Vater ist sowohl nichtselbstständig als auch selbstständig tätig. In einem Kalenderjahr ist er ein halbes Jahr in Elternzeit. Im darauf folgenden Jahr kommt das 2. Kind und derjenige geht erneut für 7 Monate in Elternzeit. Welcher Zeitraum ist für die Beantragung des Elterngeldes relevant? Ist es a) das gesamte Kalenderjahr VOR der 1. Elternzeit (wegen Steuerbescheid für ein Jahr und selbstständiger Tätigkeit) oder b) das Kalenderjahr, in dem das 1. Kind geboren wurde (obwohl derjenige da in Elternzeit war) c) die 12 Monate vor der Geburt des 2. KIndes oder d) noch eine andere Variante? Danke und Gruß, Jette73
Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 17:55