Hallo Frau Bader, mein Mann ist sowohl nichtselbstständig als auch selbstständig tätig.In 2009 ist er von Juni bis Dezember in Elternezeit. Im März 2010 erwarten wir unser 2. Kind er wird ab Oktober 2010 erneut für 7 Monate in Elternzeit gehen. Welcher Zeitraum ist für die Beantragung des Elterngeldes relevant? Gruß, Jette73
Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 11:51