Guten Tag!
Ich habe als Polizeibeamte auch Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) ausgezahlt bekommen. Dieses wurde bei der Berechnung des Elterngeldes nur teilweise (nur die steuerpflichtigen Zahlungen, nicht die steuerfreien) miteinberechnet. Den Bescheid habe ich heute erhalten.
Gehört der DUZ nicht eigentlich zum Nettogehalt und müsste deshalb miteinberechnet werden?
Wie sieht es mit ausgezahlter Mehrarbeit ("Überstunden") aus?
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort,
KarinaW
Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 13:58
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Überstundenlohn gilt als normaler Lohn und maximiert somit das Elterngeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2009
Antwort auf:
Elterngeld
Die steuerfreien Teile des DUZ werden zu Recht nicht in die Berechnung des Elterngeldes miteinbezogen, da § 2 Abs. 1 des BEEG sagt, dass nur Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 d. Einkommensteuergesetzes zur Berechnung herangezogen werden.
Steuerfreie Bezüge sind aber in den §§ 3 - 3c des EStG geregelt werden nicht für das Elterngeld berücksichtigt.
Was Überstundenvergütung angeht, so stellt diese Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG dar und müsste eigentlich in die Berechnung miteinbezogen werden, so weit ich weiß.
LG
Grisham20
Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 17:09