Hallo, meine erste Tochter ist 7 und ich bin jetzt mit meinem zweiten Wunschkind schwanger. Da es damals noch kein Elterngeld gab, hoffe ich, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich arbeite seit dem 2. Lebensjahr meiner Tochter für 30 Stunden die Woche. Leider war meine Süße öfter mal krank. Da ich von ihrem leiblichen Vater geschieden bin, habe ich dann alle Krankentage für Sie übernommen, weshalb mir für diese Zeit natürlich dann Pflegegeld (Krankengeld) statt Gehalt gezahlt wurde. Nun habe ich gelesen, dass man sein Durchschnittsnettogehalt angeben soll. Was ist denn mit den gekürzten Zahlungen aufgrund der Krankentage meiner Tochter? Wird das mit angerechnet und brauche ich dafür einen Bescheid meiner Krankenkasse? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Anke
Mitglied inaktiv - 22.09.2009, 18:05