Guten Tag! Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Wir erwarten im kommenden Jahr unser zweites Kind. Ich bin bis dahin noch in meinen 3 Jahren Erziehungszeit. Wir haben Interesse daran, daß auch mein Mann dann 2 Monate Elternzeit nimmt ( haben wir bei unserem ersten Kind nicht beantragt). Wie aber verhält sich das bei Selbständigen? Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb, müßten wir für diese Zeit nachweislich einen Betriebshelfer haben??? Für Ihre Antwort Danke ich im voraus. Gruß M. G.
Mitglied inaktiv - 07.09.2009, 19:33