Hallo, wird das Elterngeld eigentlich komplett als Einkommen angerechnet bei der Berechnung von Unterhalt (Unterhaltsberechtigte)? Oder bleiben 300 Euro (Mindestsatz) grundsätzlich anrechnungsfrei und "nur" der übersteigende Betrag wird als Einkommen gerechnet? Vielen Dank für die Antwort!
Mitglied inaktiv - 18.08.2009, 00:03