Hallo!
Mein Sohn ist am 08.01.2008 geboren und meine Elternzeit geht bis zum 07.01.2010. Ich habe in dieser Zeit außer Elterngeld keine Einkünfte gehabt. Was wäre wenn ich nun schwanger meine Arbeit aufnehmen würde. z.B. voraussichtlicher Geburtstermin des 2. Kindes Juni 2010. Wie wird das Elterngeld dann berechnet?
Ich habe 1200 Euro Elterngeld bekommen für Vollzeit (37,5 Stunden) , würde ab Januar Teilzeit (ca. 19 Stunden ) arbeiten gehen.
Ich danke im voraus.
Mitglied inaktiv - 16.08.2009, 21:43
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2009