Hallo
habe mal eine Frage wegen dem Elterngeld. Arbeite Teilzeit und zustätzlich noch auf Minijob. Bekomme ich das Mutterschaftsgeld für beide Beschäftigungen?
Wie sieht es mit dem Elterngeld aus werden hier beide Beschäftigungen eingerechnet?
Viele Grüsse
Johanna
Mitglied inaktiv - 22.04.2009, 15:03
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige
Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate
vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt
Elterngeld beantragt wird. Auch vom Arbeitgeber pauschal
versteuertes Einkommen, wie z. B. aus einem sogenannten
„Minijob“, wird berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2009