Sehr geehrte Frau Bader, ich werde voraussichtlich im April 2009 entbinden. Wir hatten vor, dass mein Mann die 2 Monate Elternzeit nimmt, in der ich mich im Mutterschutz befinde. Ich hatte dann vor, meine Elternzeit vom 3.-14. Lebensmonat des Baby´s zu nehmen. Ist das so möglich ? Im Infoteil von Rund-ums-Baby steht dazu : "...Das Mutterschaftsgeld, das in den ersten zwei Monaten nach der Geburt für Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind (mit Krankengeldanspruch) oder die wegen den Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt bekommen (also ihren Job wegen der Mutterschutzfrist unterbrechen müssen), wird auf das Elterngeld angerechnet..." Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 13:56