Liebe Frau Bader, ich wende mich an Sie, in der Hoffnung das Sie einen Tip für mich haben, Ich habe mich letztes Jahr im Mai mit einem kinderfreundlichen Café selbständig gemacht. Anfang Juli kam meine Tochter zu Welt. Seit dem habe ich Aushilfen beschäftigt, weil ich Sie schlecht den ganzen Tag im Café beschäftigen kann. Nun habe ich so viel Glück gehabt und einen begehrten Platz bei einer Tagesmutti ergattert. Da ich höchstens auf 24 Std. im Monat komme, weiß ich gar nicht, ob ich Anspruch auf diesen Platz habe, da die Regelung meines Wissens ab 30 Std. gilt. Natürlich könnte ich auch 30 Std. arbeiten, dann fällt aber das Elterngeld weg. Da ich dieses aber dringend benötige, weil ich noch kein Einkommen habe, ist das eine schlechte Lösung. Muß aber dringend zurück ins Geschäft, weil der Laden mit den Aushilfen nicht besonders gut läuft. Außerden reißen mir die Löhne ein noch tieferes Loch in die Tasche. Können Sie mir einen guten Tip geben, wie ich mein Kind gut unterbringen kann, ohne auf das Elterngeld verzichten zu müssen? Ich freue mich sehr über einen Rat von Ihnen und verbleibe mir freundlichen Grüßen Martina Liebig
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 08:15