Hallo,
mein Mann und ich nehmen gemeinsam Elternzeit und teilen uns die Monate für das Elterngeld.
Wie läuft es in dieser Zeit mit der Renten-, Arbeitslosen-, und Krankenversicherung?
Bei mir (bin schon seit 2 Jahren in Elternzeit) weiß ich läuft die Krankenversicherung beitragsfrei weiter, aber wie ist es mit den beiden anderen Versicherungen? Und auch bei meinem Mann?
Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 13:52
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1. KK:
Wer in EZ ist u gesetzl. versichert ist, ist beitragsfrei weiter kk-versichert.
2. Rente
Seit dem Rentenreformgesetz 1992 werden für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, drei Erziehungsjahre in der
weiter gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Dies bedeutet eine erhebliche Steigerung der Monatsrente. Die Erziehungszeit wird demjenigen zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Ein Wechsel der Zuordnung unter den Eltern ist möglich. Soll dem Vater die Erziehungszeit zugerechnet werden, müssen die Eltern dies rechtzeitig mit Wirkung für künftige Kalendermonate gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger erklären. Die Zuordnung kann rückwirkend nur für höchstens 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen. Anderenfalls wird die Erziehungszeit automatisch der Mutter zugerechnet. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2008