Hallo! Ich beantrage gerad das Elterngeld für unser erstes Kind das am 18.07.08 auf die Welt kam:-)) Nun aber meine Frage: Wie wird das Elterngeld in Zukunft für ein zweites Kind berechnet, wenn ich zb. in einem Jahr für kurze Zeit halbtags arbeite oder gar nicht gearbeitet habe und dann wieder schwanger werde?? Werden trotzdem die Monate gezählt in denen ich Vollzeit gearbeitet habe?? Also so wie bei unseren jetzigen ersten Sohn???von 2007/2008?? Und noch eine Frage zum Elterngeldantrag: Was bedeutet bei Anlagen: -Steuerbescheid( Was genau muss ich dort mitschicken??) -Nachweis Pflichtbeträge zur Soz.Versicherung?? (Was muss ich da mitschicken?) - Aufstellung Einnahmen?? ( Ist das nicht schon die Lohnabrechnung der letzten 12 Monate??) - Einnahmenüberschussrechnung??(Sagt mir gar nichts:-( -Bescheinigung über die Höhe u. Dauer des Arbeiterzuschusses?? Bin Ihnen sehr Dankbar für Ihre Antwort!! Liebe Grüße sendet Ihnen Inga:-)
Mitglied inaktiv - 11.08.2008, 13:45