Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich hoffe, meine Frage ist nicht zu speziell.... Mein Mann hat letztes Jahr 2 Elternzeit-Monate genommen, zusätzlich zu meiner Elternzeit. Unser Sohn ist im Februar 2007 geboren, d.h. das "neue" Elterngeld, inbesondere die "Väter-Monate" waren noch sehr "neu". Wir haben bereits vor der Geburt unseres Sohnes viel herumtelefoniert (Landesamt f. soziale Dienste, Bundesministerium f. Familie) und es konnte keiner (!) genaue Auskunft geben, wie das Elterngeld dann berechnet wird. Wir wollten uns die 2 Väter-Monate nur gönnen, wenn der Verdienstausfall nicht zu groß wird. Überall wurde uns gesagt, dass es erst die Praxis zeigen werde, wie einzelne Fälle berechnet werden, da das Thema doch noch sehr neu und zudem sehr komplex sei, als dass ein einzelener dazu genau im Voraus Auskunft geben könne. Wir haben dann den Bescheid bekommen und konnten die zwei Monate voll und ganz genießen. Nun, ein Jahr später bekommen wir Post, wir hätten knapp 1000 Euro nachzuzahlen, da im 1. Bescheid falsch gerechnet wurde und WIR HÄTTEN DEN FEHLER BEMERKEN MÜSSEN. Uns wurde damals telefonisch mitgeteilt, wie wir welche Angaben zu machen haben bzgl. Zeitraum-Angabe etc. Es war für uns wirklich nicht erkennbar. Wie sollen wir einen Fehler erkennen, der vom Amt für soziale Dienste gemacht wurde, wenn uns vorher keiner genaue Auskunft geben kann, weil keiner selbst beim Amt Bescheid weiß ???????????? In dem Streit mit dem LAsD geht es mitlerweile gar nicht mehr darum, was falsch berechnet wurde, sondern nur darum, ob wir den Fehler hätten bemerken müssen oder nicht !!!!! Wie sehen Sie es ? Unsere Sachbearbeiterin vom LAsD hat heute im Telefonat total verstanden, dass ich mich aufrege und meinte es sei ein Grenzfall, es sei damals in der Anfangsphase schief gelaufen, da erst mal geguckt werden mußte, wie alles funktioniert... Wie sollen wir es dann besser wissen als die Sachbarbeiter ?? Vielen Dank für Ihre Mühe Liebe Grüße V. Herbst

Mitglied inaktiv - 10.06.2008, 14:20



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, blöde Situation. Wenn es tatsächlich falsch gelaufen ist, müssen Sie es uU wirklich zurückzahlen.Selbst wenn das Amt einen Fehler gemacht hat u Sie das Geld zu Unrecht erhalten haben. Auf jeden Fall form - und fristgerecht (s. rechtsmittelbelehrung) widersprechen. Ausführlich begründen. Und wenn das fehlschlägt über einen Ra nachdenken. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2008



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, genau mit dieser Argumentation würde ich euch empfehlen, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen - ihr habt alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und da die gesetzl. Regelung für euch genau so neu war wie für die Sachbearbeiterinnen konnte auch nicht mehr von euch verlangt werden. Bei der Summe würde ich mir auch glatt überlegen, einen Anwalt einzuschalten - im Erfolgsfall müssen seine Kosten dann auch mit vom Amt übernommen werden. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 10.06.2008, 15:12



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