Hallo Frau Bader,
ich bin zum 2. Mal schwanger (13. Woche). Meine 1.Tochter wurde am 07.12.2006 geboren. Ich arbeite seit dem 10.12.2007 wieder ganztags. Mein errechneter Geburtstermin wäre 27.09.2008. Wie sieht es denn da mit der Berechnung des Elterngeldes aus ? Werden hier nur die 9 Monate einbezogen mit vollen Gehalt oder nimmt man dann noch die 3 Monate vor der 1.Schwangerschaft hinzu ? Können Sie mir bitte ine Info geben ?
Danke
anwal
Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 12:54
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2008
Antwort auf:
Elterngeld
Es werden die letzten 12 Monate rückwirkend ab Beginn der Mutterschutzfrist gerechnet so weit ich weiss. Was du nun in den 12 Monaten gemacht hast interessiert eigentlich soweit niemanden, wenn du 9 Monate gearbeitet hast und die anderen 3 hast du Elterngeld bezogen, dann werden auch nur die 9 Monate berechnet.
Gruß Jera
Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 13:39
Antwort auf:
Elterngeld
Kannst du dir genau ausrechnen unter
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 00:16