ich erwarte im oktober ein kind.nach elternzeit habe ich im oktober 07 wieder angefangen zu arbeiten frage 1. wird das elterngeld nur aus den 10 monaten berechnet oder fließt das mutterschaftsgeld mit ein?
2. wird das mutterschaftsgeld bei halbtagesjob auch halbiert?(öffentlicher dienst)
Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 15:18
Antwort auf:
elterngeld
Hallo,
1.Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
2. Das berechnet sich doch eh nach dem Verdienst-da wird bei niemandem was halbiert.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2008